StartseiteRegionalBaden-WürttembergFahrplan zurück in den Alltag — diese Schritte sind für die nächsten Wochen geplant

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Fahrplan zurück in den Alltag — diese Schritte sind für die nächsten Wochen geplant

Stuttgart / Lesedauer: 3 min

Nach Gottesdiensten, Zoos und Friseuren sollen in den kommenden Wochen viele weitere Bereiche des Alltags gelockert werden. Die grün-schwarze Landesregierung hat dafür einen Stufenplan ausgearbeitet.
Veröffentlicht:06.05.2020, 17:50

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Nach Gottesdiensten, Zoos und Friseuren sollen in den kommenden Wochen viele weitere Bereiche des Alltags in Baden-Württemberg gelockert werden. Die grün-schwarze Landesregierung hat dafür einen Stufenplan ausgearbeitet, der der Deutschen Presse-Agentur als Entwurf vorliegt. Ministerpräsident Winfried Kretschmann stellte die wesentlichen Inhalte am Mittwoch im Landtag vor.

Der Plan befinde sich noch in Schlussabstimmung mit den Ministerien, sagte der Grünen-Politiker. Das Ampelsystem unterteilt Bereiche des öffentlichen Lebens von grün bis rot — je nach Corona-Infektionsgefahr.

Winfried Kretschmann spricht im Landtag. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild
Winfried Kretschmann spricht im Landtag. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild (Foto: Sebastian Gollnow/DPA)

Der Entwurf im Detail:

  • AB DEM 11. MAI (Stufe 1, hellgrün)Sport unter freiem Himmel und ohne Körperkontakt soll ab Montag bereits wieder erlaubt sein. Freiluft-Sportanlagen wie Golf- oder Tennisplätze, aber auch Reitanlagen und Hundeschulen dürfen dann wieder öffnen. Gleiches gilt für Fahrschulen, Sportboothäfen und den Luftsport . Auch Sonnenstudios, Massage-, Kosmetik- und Nagelstudios sollen dann wieder öffnen können. Im Freizeitbereich können Spielbanken ohne gastronomische Angebote wieder den Betrieb aufnehmen. Musikschulen dürfen mit Einschränkungen wieder loslegen. Das Besuchsverbot in Krankenhäusern wird dem Entwurf zufolge gelockert.
  • VOR PFINGSTEN (Stufe 2, gelb) — Vor Pfingsten sollen dann die Viertklässler in die Klassenzimmer zurückkehren. Die Außengastronomie und Campingplätze werden auch geöffnet, wie Kretschmann im Landtag ankündigte. Auch kontaktarme Ausflugsziele wie Fahrrad- und Bootsverleihe sollen vor Pfingsten in Baden-Württemberg wieder erlaubt sein.
  • VOR PFINGSTEN (Stufe 3, gelb) — Sollte die Infektionsrate stabil bleiben, wären vor Pfingsten noch Öffnungen möglich im Innenbereich von Speisewirtschaften und in den Schulen , wie Kretschmann sagte. Kinderbetreuung soll dem Entwurf zufolge gegebenenfalls auch vor Pfingsten schrittweise öffnen.
  • AB PFINGSTEN (Stufe 4, orange)Hotels dürfen zu touristischen Zwecken wieder öffnen. Dasselbe gilt für Besucherzentren, Freizeitparks, Fitnessstudios, Tanzschulen, Kletterhallen, Indoorsporthallen und Indoorspielplätze . Spaß- und Freizeitbäder sollen nur für Schwimmkurse und -unterricht wieder öffnen dürfen. Auch für die Fluss- und Bodenseeschifffahrt sieht der Entwurf Lockerungen vor.
  • DERZEIT NICHT ABSCHÄTZBAR (Stufe 5, rot) — In diese Stufe fallen die Bereiche des Alltags mit der größten Infektionsgefahr. Für die gebe es noch keine konkrete Öffnungsperspektive, sagte Kretschmann. Hygienekonzepte würden in diesen Bereichen derzeit erarbeitet beziehungsweise geprüft. Die Stufe 5 umfasst Großveranstaltungen wie Messen, Kongresse, Volksfeste und Sportveranstaltungen . Auch für den Innenbereich von Kneipen und Bars gibt es noch keine Lockerungspläne. Gleiches gilt für Saunen und Wellnessbereiche und die Kultur : Theater, Schauspiel, Ballett, Konzerte, Oper, Kino, Musikfestivals, Film-, Theater- und Musikfestivals sowie Diskotheken müssen noch warten. Es sei nach heutigem Stand nicht abschätzbar, wann diese Bereiche wieder öffnen könnten, sagte Kretschmann. Auch für Freibäder, Badeseen, Bolzplätze und Mannschaftssport braucht es dem Entwurf zufolge noch Konzepte. In die Stufe 5 fällt auch das Prostitutionsgewerbe.

Kretschmann sagte im Landtag, er wolle keine falschen Erwartungen und Hoffnungen wecken. Sollten sich die Infektionszahlen wieder verschlechtern, müssten Lockerungen und Öffnungen eventuell auch befristet wieder zurückgenommen werden.